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Das Rotlicht ist in Ostholstein eher dunkel. Dennoch musste sich die Kreispolitik jetzt mit der käuflichen Liebe beschäftigen. Es geht um die Umsetzung des Prostitutionsschutzgesetzes, das am 1. Juli in Kraft getreten ist.
Das Gesetz ist zwar ein Bundesgesetz, wesentliche Teile davon müssen aber die Kreise umsetzen. Das Prostituiertenschutzgesetz soll Sexarbeiterinnen vor Zwangsprostitution und Menschenhandel, ausbeuterischen und menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen schützen. Für Prostituierte ist es verboten, Sex ohne Kondom anzubieten.
Die käufliche Liebe aber ist alles andere als öffentlich. Ausschussmitglieder, die die Vorlage aufmerksam gelesen haben, können darin viel über eine sonst verschlossene Welt lernen.
Das Gesetz gilt auch für diejenigen, die kein Geld, sondern Sachleistungen wie freies Wohnen und Essen, Schmuck und anderes für ihre Dienstleistungen erhalten, wenn sie auf diese Weise ihren Lebensunterhalt sichern oder steigern. Nach dem Gesetz müssen sich Prostituierte anmelden und sich gesundheitlich beraten lassen.
Wer ein Bordell oder ein sonstiges Sex- Gewerbe betreibt, muss dafür eine Erlaubnis beantragen. Alles Aufgaben, die die Kreise erledigen müssen. Das sieht nach viel Arbeit aus. Deshalb — und weil dort die Datenlage ähnlich dünn ist wie in Ostholstein — will der Kreis mit Plön und Neumünster zusammenarbeiten.